Der Rotkreuzdienst (RKD) unterstützt den Sanitätsdienst der Armee in allen sanitätsdienstlichen Belangen.
Dies insbesondere in folgenden Bereichen:
- Sämtliche ärztlichen Kompetenzen (medizinische Versorgung von Armeeangehörigen und der Zivilbevölkerung durch ausgebildete Militärärztinnen und Militärärzte RKD)
- Pflegerische Kompetenzen (Diplomiertes Pflegepersonal, Fachangestellte Gesundheit)
- Medizinisch-technische Kompetenzen (Medizinische Praxisassistenten und -assistentinnen)
- Notfallmedizinische Kompetenzen (Medizinisches Personal mit Zusatzausbildungen oder Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter)
Zudem verfügen Angehörige des RKD (AdRKD) über folgende Zusatzkompetenzen:
- Methodische und didaktische Kompetenzen (Begleitung und Ausbildung in oben genannten Bereichen der Medizinischen Versorgung)
- Vertiefte Kenntnisse im Humanitären Völkerrecht und in dessen Schulung