Rund 250 Fachkräfte mit einer qualifizierten medizinischen Berufsausbildung leisten im Rotkreuzdienst (RKD) freiwillig Dienst in Uniform – zur Unterstützung des Sanitätsdienstes der Schweizer Armee.
Sie tragen dabei eine lange Rotkreuz-Tradition mit: Seit über 100 Jahren engagiert sich der Rotkreuzdienst wirkungsvoll in vielfältigen Einsätzen zugunsten von verwundeten und kranken Armeeangehörigen, zivilen Patientinnen und Patienten, Geflüchteten, Kindern und allen weiteren Menschen in Not.
Frauen und Männer mit einer Ausbildung im Gesundheitswesen verpflichten sich bereits bei der Berufswahl der Humanität. Im RKD steht der humanitäre Gedanke an erster Stelle. Der RKD erfüllt die Ur-Idee des Roten Kreuzes: Menschen in Not zu helfen.
Zudem erfüllt der RKD einen Auftrag des Bundes an das Schweizerische Rote Kreuz (SRK): Unterstützung des Sanitätsdienstes der Armee.

Einige Gründe, weshalb sich Fachleute mit einer Berufsausbildung im Gesundheitswesen für den Rotkreuzdienst (RKD) engagieren:
Gleichberechtigung / Allgemeine und fachliche Weiterbildung / In Notlagen wissen - wo - wie - was - mit wem / Kameradschaft / Teamgeist / Vorbereitung für Auslandeinsätze / Grenzen erfahren
Die Ausbildung und Einsatzerfahrungen im RKD sind vielfältig: Vertiefung des medizinischen Fachwissens, Ausbildung in psychologischer Nothilfe, Aneignen von Fachwissen zu Spezialthemen in Katastrophen- und Kriegsmedizin, Kenntnisse der Grundregeln des humanitären Völkerrechts, der Genfer Konvention sowie der Rotkreuzgrundsätze. Angehörige des RKD (AdRKD) kommen immer als Spezialistinnen und Spezialisten zum Einsatz, was bedeutet, dass sie generell eine Führungsfunktion ausüben.
Die Angehörigen des RKD erhalten in der Armee Ausbildungs- und Einsatzerfahrung, die sie auch in ihrem zivilen Berufsleben optimal einbringen können. Sie lernen die interdisziplinäre Zusammenarbeit kennen. Im Rahmen der Armee und des Rotkreuzdienstes haben sie die Möglichkeit, Weiterbildungen zu besuchen. Das Themenspektrum ist breit und reicht von medizinischen Fachdienstkursen über Methodik und Didaktik bis hin zu Kursen in Krisenkommunikation oder Spezialthemen wie zum Beispiel die Behandlung und Pflege von Personen mit Verbrennungs- und Schussverletzungen. In den Kaderkursen kommen Leadership Module hinzu, welche auch zivil anerkannt sind.
Alle Partner des Koordinierten Sanitätsdienst (KSD), also auch Spitäler und Arztpraxen, profitieren von den durch den RKD erweiterten Kompetenzen der Mitarbeitenden. Sie können als Schlüsselpersonen in Krisen- und Katastrophenkonzepten eingesetzt werden.
Das Kompetenzprofil der Angehörigen des RKD befähigt sie zu Funktionen als Fachvorgesetzte und Ausbildende. Insbesondere Kader RKD haben Erfahrung in Stabsarbeit unter erschwerten Bedingungen. Sie können in Krisensituationen als Führungspersonen eingesetzt werden.
Angehörige des RKD (AdRKD) sind bezüglich der Besoldung und der Erwerbsersatzordnung (EO) den Angehörigen der Armee gleichgestellt. Die Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihre Mitarbeitenden im Engagement für den RKD zu unterstützen. Die Einsätze sind während der Arbeitszeit zu planen und werden über die EO abgegolten. Dies gilt auch bei sämtlichen Weiterbildungen.
Falls Angehörige des RKD in einer «Ausserordentlichen Lage» aufgeboten werden, in der sie bereits beim Arbeitgeber zu Gunsten der Krise / Katastrophe dringend eingesetzt werden sollen (beispielsweise in einer Pandemie), kann ein entsprechend begründetes Gesuch an die Aufgebotsstelle eingereicht werden und die AdRKD vom Dienst befreit werden.
Wenn Sie als Arbeitgeber:in Ihre Mitarbeitenden in ihrem Engagement für den Rotkreuzdienst unterstützen, gewinnen Sie mit Sicherheit hoch motivierte, engagierte und auch gewinnbringende Arbeitnehmende.
Gleichzeitig leisten Sie einen Beitrag an das Schweizerische Rote Kreuz und dessen Einsatz im Zeichen der Humanität für Menschen in Not.
Danke, dass Sie das Engagement für den RKD unterstützen!
Grund-Verpflichtungen bei Beitritt zum RKD
Bei einem freiwilligen Beitritt zum RKD verpflichtet sich die medizinische Fachperson zu folgenden Bedingungen:
Rekrutenschule: 2x3 Wochen
Insgesamt 114 Tage Einsatz zu Gunsten des Sanitätsdienstes der Armee:
Diese Dienstpflicht wird prioritär in Form von Ausbildungsdiensten der Truppe ADF (früher WK) geleistet, was pro Jahr 3 bis 4 Wochen am Stück beinhaltet. Zudem können diverse kürzere Einsätze gemacht werden, welche jeweils auf konkrete Anfrage des Sanitätsdienstes der Armee erfolgen und unter den AdRKD ausgeschrieben werden. Zur Erfüllung der Dienstpflicht haben die AdRKD grundsätzlich Zeit, bis sie 50 Jahre alt sind. Es ist jedoch unabdingbar, dass mindestens die Hälfte der Dienstpflicht während der ersten 5 bis 10 Jahre erfolgen, damit die AdRKD ihr Fachwissen vertiefen können. Als Spezialistinnen und Spezialisten sind die AdRKD zusätzlich bis zu ihrem 50. Altersjahr zu Dienstleistungen bei einer «Ausserordentlichen Lage» (Assistenz- oder Aktivdienstaufgebot der Armee) verpflichtet.
Weitere Verpflichtungen bei einer freiwilligen Kaderkarriere im RKD
Die AdRKD haben, analog den Angehörigen der Armee, die Möglichkeit, weiterführende Kaderkurse zu besuchen, sofern sie die benötigten Qualifikationen mitbringen. Während der Unteroffiziersschule erlernen sie vor allem Führung und Leadership auf Stufe Gruppe. Im Offizierslehrgang werden die Theorien der Führung und des Leadership nochmals vertieft, ausserdem erfolgt eine Fachvertiefung im Gebiet der Notfallmedizin. Zudem wird die Führung sowie die Fachführung in der Praxis angewendet. Sobald sie sich für eine Kaderkarriere entscheiden, gehen die AdRKD weitere Verpflichtungen für Einsätze ein. Als Unteroffiziere RKD zusätzlich 96 Diensttage, als Offiziere RKD alle Einsätze der Formation, der sie zugewiesen sind.
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